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   OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94   

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https://dejure.org/1995,4389
OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94 (https://dejure.org/1995,4389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23.03.1995 - 3 U 254/94 (https://dejure.org/1995,4389)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 23. März 1995 - 3 U 254/94 (https://dejure.org/1995,4389)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 13 Abs. 2 Nr. 1 § 24 Abs. 2 S. 2
    Klagebefugnis des unmittelbar Verletzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1509
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.12.1989 - I ZR 3/88

    Steuersparmodell

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der unmittelbar Verletzte derjenige, der in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Verletzer oder dem durch die Verletzung Geförderten steht (vgl. u.a. BGH, GRUR 1966, 445 - Glutamal; GRUR 1977, 503 - Datenzentrale; GRUR 1990, 375 - Steuersparmodell).
  • OLG Düsseldorf, 24.08.1994 - 2 W 88/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94
    An der Klagebefugnis eines direkt Betroffenen hat sich durch die Neufassung des § 13 Abs. 2 UWG nichts geändert, für diesen gilt § 24 Abs. 2 Satz 2 UWG n.F. nicht (vgl. BT-Drucks., aaO., 13; OLG Düsseldorf, WRP 1994, 877; OLG Hamburg, WRP 1994, 884 und WRP 1995, 46).
  • BGH, 23.03.1966 - Ib ZR 28/64

    Erweckung des Anscheins eines besonders günstigen Angebots - Irreführung über die

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der unmittelbar Verletzte derjenige, der in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Verletzer oder dem durch die Verletzung Geförderten steht (vgl. u.a. BGH, GRUR 1966, 445 - Glutamal; GRUR 1977, 503 - Datenzentrale; GRUR 1990, 375 - Steuersparmodell).
  • BGH, 03.12.1976 - I ZR 151/75

    Betreiben eines Unternehmens unter der Bezeichnung "Datenzentrale Nord GmbH" -

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94
    Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der unmittelbar Verletzte derjenige, der in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis mit dem Verletzer oder dem durch die Verletzung Geförderten steht (vgl. u.a. BGH, GRUR 1966, 445 - Glutamal; GRUR 1977, 503 - Datenzentrale; GRUR 1990, 375 - Steuersparmodell).
  • OLG Hamburg, 29.08.1994 - 3 W 131/94

    Begriff des unmittelbar Verletzten

    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94
    An der Klagebefugnis eines direkt Betroffenen hat sich durch die Neufassung des § 13 Abs. 2 UWG nichts geändert, für diesen gilt § 24 Abs. 2 Satz 2 UWG n.F. nicht (vgl. BT-Drucks., aaO., 13; OLG Düsseldorf, WRP 1994, 877; OLG Hamburg, WRP 1994, 884 und WRP 1995, 46).
  • OLG Hamburg, 09.12.1994 - 3 W 156/94
    Auszug aus OLG Hamburg, 23.03.1995 - 3 U 254/94
    Wie der Senat in seiner zur Veröffentlichung bestimmten Entscheidung vom 9. Dezember 1994 (3 W 156/94) ausgeführt hat, ist der Begriff des unmittelbar Verletzten der neuen Gesetzeslage entsprechend auszuformen.
  • LG Köln, 02.08.2006 - 28 O 3/06

    Auch für die negative Feststellungsklage gilt der fliegende Gerichtsstand

    Der besondere Gerichtsstand der unerlaubten Handlung gemäß § 32 ZPO ist auch im Falle negativer Feststellungsklagen eröffnet (vgl. OLG Köln GRUR 1978, 658; OLG Hamburg NJW-RR 1995, 1509; jeweils für den vergleichbaren Fall des Wettbewerbsrechts; Zöller/Vollkommer, ZPO, 25 Aufl., § 32 Rdnr. 14).
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